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Finanzstrafverfahren
Ins Visier der Behörden geraten? Kein Grund zur Panik.
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Sie sind ins Visier der Finanzbehörden geraten? Kein Grund zur Panik. Die Behörden haben oft gute Argumente, aber wir haben die besseren für eine Entspannung der Situation.
Von der Einstellung des Verfahrens über die rechtzeitige Selbstanzeige bis hin zur Vertretung bei Betriebsprüfungen oder vor Gericht — wir finden eine Lösung.
Konkret
- Betriebsprüfung
- Selbstanzeige
- Vertretung vor Gericht

