News

<< zurück zum Newsletter anmelden

Ich möchte den regelmäßigen Newsletter der PWT Wiener Neustadt Steuerberatungsgesellschaft m.b.H. mit Informationen und Tipps erhalten. Meine Daten werden keinesfalls an Dritte weitergegeben. Meine Einwilligung kann ich jederzeit per E-Mail an office@diepwt.at widerrufen. Zudem wird in jeder E-Mail ein Link zur Abbestellung weiterer Informationen enthalten sein.
In unserer Datenschutzerklärung wird erläutert, welche Informationen wir erheben, aus welchem Grund und wie wir diese Informationen nutzen.

Ich bin Arzt und will zusätzlich die Steuernews für Ärzte erhalten.
Ich bin Gastronom und will zusätzlich die Steuernews für die Gastronomie erhalten.
Ich bin Vermieter und will zusätzlich die Steuernews für Vermieter erhalten.

Sonderbestimmung zur Pendlerpauschale läuft per 1.7.2021 aus

Für Lohnzahlungszeiträume, die vor dem 1. Juli 2021 enden gilt:

Das Pendlerpauschale ist auch für Lohnzahlungszeiträume zu berücksichtigen, in denen sich der Arbeitnehmer in COVID-19-Kurzarbeit, Telearbeit wegen der COVID-19-Krise bzw. Dienstverhinderungen wegen der COVID-19 Krise befindet.

Wird also die Strecke Wohnung-Arbeitsstätte nur aufgrund der COVID-19-Krise nicht mehr bzw. nicht an jedem Arbeitstag zurücklegt, dann kann wie z. B. auch im Krankheitsfall, das Pendlerpauschale wie vor der Krise berücksichtigt werden.

Für Lohnzahlungszeiträume ab dem 1. Juli 2021 gilt diese Sonderbestimmung der Coronakrise nicht mehr.

Stand: 29. Juni 2021

Bild: Mego-studio - Adobe Stock.com